Trennungsjahr abschaffen?
Wegen des Trennungsjahres können viele Ehegatten nicht tun, was sie im Zeitpunkt der Trennung am liebsten sofort tun würden: sich von ihrem Ex-Partner scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist gewissermaßen ein Übel, das Ehegatten nach der Trennung aufgebürdet wird, damit sie ihren Scheidungsentschluss nicht leichtfertig treffen. Aber genügt das als Grund zu sagen, dass Ehegatten mit ihrem nun nicht mehr geliebten Partner noch ein ganzes Jahr verheiratet bleiben müssen? Mit anderen Worten: Sollte man das Trennungsjahr abschaffen?
Statistiken zum Thema Scheidung und Trennung gibt es viele. Mitunter wird untersucht, in welchen Städten die Scheidungsraten am höchsten sind, oder – wie Sie bei uns auch letztens schon lesen konnten – welche Jobs besonders „scheidungsgefährdet“ sind. In diesem Beitrag geht es um die Rückläufigkeit der Scheidungsraten in den letzten Jahren. Dabei drängt sich vor allem die Frage auf, ob sich dieser Trend fortsetzen kann.
Kommt es zwischen Eheleuten zur Trennung, kommen sie manchmal in Streit darüber, wer die gemeinsame Ehewohnung bekommt. Nicht immer können sich Eheleute gütlich darüber einigen. Denn nicht immer wollen beide – oder einer der Eheleute – ausziehen. Dann, wenn beide die Wohnung für sich beanspruchen und eine Einigung ausgeschlossen erscheint, muss im Zweifel das Gericht entscheiden. Einen solchen Fall hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Beschluss vom 29.03.17, Az.: 4 UFH 1/17).
Ob das Kind geimpft werden soll, kann zwischen den Eltern zum Streit führen, wenn Uneinigkeit herrscht. In der Vergangenheit haben wir bereits über derartige Fälle berichtet. Nun hatte der Bundesgerichtshof die Frage zu klären, wer darüber entscheiden darf, ob das Kind geimpft wird, wenn die Eltern sich uneinig sind. (BGH Beschluss vom 03.05.17, Az.: XII ZB 157/16)
Das Amtsgericht Wedding hatte sich in einer aktuellen Entscheidung damit auseinanderzusetzen, ob ein minderjähriges Kind von einer Samenbank Auskunft über die Daten des Samenspenders verlangen darf. (AG Wedding 17.04.2017, Az.: 13 C 259/16).
Wer bekommt den Hund nach der Scheidung? Wer den gemeinsamen Hund im Scheidungsfall letztendlich zugewiesen bekommt, beschäftigt die Gerichte immer wieder.
Die Verpflichtung eines Ehegatten dem bedürftigen anderen Ehegatten einen angemessenen Trennungsunterhalt zu zahlen, besteht nach der Trennung und endet in der Regel mit der rechtskräftigen Scheidung. Es gibt aber Fälle, bei denen sich die Frage stellt, ob es auch andere Gründe geben kann, warum diese Verpflichtung früher entfällt. Über einen solchen Fall entschied das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall (Beschluss v 16.11.2016 – 4 UF 78/16).
eich ist der im Rahmen der Scheidung durchzuführende Ausgleich der erworbenen Rentenansprüchen und –Anwartschaften. Gemäß § 27 VersAusglG wird dieser dann nicht durchgeführt, wenn dies grob unbillig wäre. Das OLG Oldenburg hatte nun dieser Art gelagerten Fall zu entschieden.